Bereits im November 1979 erörterte der Gemeinderat Straßenhaus erstmals den Bau einer Umgehungsstraße für den Ort Straßenhaus.
Die vorliegenden Seiten sollen interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen chronologischen Überblick über bisherige Plaungen und aktuellen
Stand vermitteln.
Die Informationen sind chronologisch geordnet, die aktuellsten Beiträge liegen oben
Am 28.03.2019 trafen sich auf Wunsch der Ortsgemeinde Straßenhaus die Ortsbürgermeisterin Frau Haas sowie die Beigeordneten Frau Mertgen, Herr Zickenheiner und Herr Bühnert mit Vertretern des Landesbetriebes Mobilität Cochem-Koblenz (LBM).
In diesem Gespräch wurde der Sachstand zum Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung B256 erläutert.
Der LBM informierte, dass derzeit das Anhörungsverfahren durchgeführt wird mit dem Ziel, im Jahr 2019 den Erörterungstermin durchzuführen. Dort werden alle Bürgerinnen und Bürger, die Einwände eingebracht haben, eingeladen. Somit könnte im Jahr 2020 der Planfeststellungsbeschluss von der Planfeststellungsbehörde erstellt werden. Die endgültige Rechtskraft hängt dann davon ab, ob dieser Beschluss beklagt wird.
Weiterhin stellte der LBM fest, dass die danach folgende Ausführungsplanung und Ausschreibung ca. 1 Jahr in Anspruch nimmt. Über die Zeitdauer der Bauausführung kann erst nach weiterer detaillierter Vorbereitung seriös Auskunft gegeben werden.
Auf Wunsch des LBM wurden mit der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten die Einwände bezüglich der Ortsumgehung B256 der Ortsgemeinde Straßenhaus wie folgt besprochen:
Die Vertreter der Ortsgemeinde betonten ausdrücklich, wie wichtig eine barrierefreie Fußgängerbrücke zwischen den Ortsteilen Ellingen und Straßenhaus für die Ortsgemeinde ist. Der LBM wird dies nochmals prüfen und die Bau- und Folgekosten mit der aktuellen Brückenvariante vergleichen.
Des Weiteren prüft der LBM die derzeitige Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Niederhonnefelder Schulpfad. Wenn aufgrund zwingender Rahmenbedingungen keine Verlegung möglich ist, wird der Gemeinderat einen Verzicht prüfen und kurzfristig einen Beschluss darüber herbeiführen.
Der LBM sagt der Ortsgemeinde Straßenhaus zu, die neu geplante Zuwegung zum Sendemast mit Schotter auszubauen. Das geplante Regenrückhaltebecken am Kirchweg ist laut Mitteilung des LBM für ein 10-jähriges Starkregenereignis bemessen. Dieser Fall tritt statistisch einmal in 10 Jahren auf. Der Einwand wird nach Prüfung und einem Beschluss ggf. von der Ortsgemeinde Straßenhaus zurückgenommen werden.
Der LBM versicherte, dass in Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Für die Kindertagestätte sind nach der aktuellen Planung die geforderten Grenzwerte nicht überschritten.
Ebenso wurde versichert, dass zum Zeitpunkt der Bauausführung alle den Bau der Ortsumgehung betreffenden Komponenten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
Die geforderte Reduzierung des Flächenverbrauchs für die Anschlussstelle Straßenhaus – Nord/Oberraden ist gemäß den Ausführungen des LBM aufgrund der Einhaltung geforderter Mindestradien nicht möglich.
Der vorhandene Wildwechsel entlang der geplanten Trasse wird berücksichtigt. Die Lage der Wildwechsel ist dem Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1) zu entnehmen.
Es wird vom LBM geprüft, ob weitere Flächen der Ortsgemeinde als Ausgleichsflächen genutzt werden können.
Der erbetenen Übernahme der „Restflächen“ durch die Ortsgemeinde Straßenhaus wird nach Fertigstellung der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt. Der Umfang der Flächen wird zu gegebener Zeit vom LBM geprüft.
Am 28.03.2019 trafen sich auf Wunsch der Ortsgemeinde Straßenhaus die Ortsbürgermeisterin Frau Haas sowie die Beigeordneten Frau Mertgen, Herr Zickenheiner und Herr Bühnert mit Vertretern des Landesbetriebes Mobilität Cochem-Koblenz (LBM).
In diesem Gespräch wurde der Sachstand zum Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung B256 erläutert. Der LBM informierte, dass derzeit das Anhörungsverfahren durchgeführt wird mit dem Ziel, im Jahr 2019 den Erörterungstermin durchzuführen. Dort werden alle Bürgerinnen und Bürger, die Einwände eingebracht haben, eingeladen. Somit könnte im Jahr 2020 der Planfeststellungsbeschluss von der Planfeststellungsbehörde erstellt werden. Die endgültige Rechtskraft hängt dann davon ab, ob dieser Beschluss beklagt wird.
Weiterhin stellte der LBM fest, dass die danach folgende Ausführungsplanung und Ausschreibung ca. 1 Jahr in Anspruch nimmt. Über die Zeitdauer der Bauausführung kann erst nach weiterer detaillierter Vorbereitung seriös Auskunft gegeben werden.
Auf Wunsch des LBM wurden mit der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten die Einwände bezüglich der Ortsumgehung B256 der Ortsgemeinde Straßenhaus wie folgt besprochen:
Die Vertreter der Ortsgemeinde betonten ausdrücklich, wie wichtig eine barrierefreie Fußgängerbrücke zwischen den Ortsteilen Ellingen und Straßenhaus für die Ortsgemeinde ist. Der LBM wird dies nochmals prüfen und die Bau- und Folgekosten mit der aktuellen Brückenvariante vergleichen.
Des Weiteren prüft der LBM die derzeitige Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Niederhonnefelder Schulpfad. Wenn aufgrund zwingender Rahmenbedingungen keine Verlegung möglich ist, wird der Gemeinderat einen Verzicht prüfen und kurzfristig einen Beschluss darüber herbeiführen.
Der LBM sagt der Ortsgemeinde Straßenhaus zu, die neu geplante Zuwegung zum Sendemast mit Schotter auszubauen.
Das geplante Regenrückhaltebecken am Kirchweg ist laut Mitteilung des LBM für ein 10-jähriges Starkregenereignis bemessen. Dieser Fall tritt statistisch einmal in 10 Jahren auf. Der Einwand wird nach Prüfung und einem Beschluss ggf. von der Ortsgemeinde Straßenhaus zurückgenommen werden.
Der LBM versicherte, dass in Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Für die Kindertagestätte sind nach der aktuellen Planung die geforderten Grenzwerte nicht überschritten.
Ebenso wurde versichert, dass zum Zeitpunkt der Bauausführung alle den Bau der Ortsumgehung betreffenden Komponenten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
Die geforderte Reduzierung des Flächenverbrauchs für die Anschlussstelle Straßenhaus – Nord/Oberraden ist gemäß den Ausführungen des LBM aufgrund der Einhaltung geforderter Mindestradien nicht möglich.
Der vorhandene Wildwechsel entlang der geplanten Trasse wird berücksichtigt. Die Lage der Wildwechsel ist dem Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1) zu entnehmen.
Es wird vom LBM geprüft, ob weitere Flächen der Ortsgemeinde als Ausgleichsflächen genutzt werden können.
Der erbetenen Übernahme der „Restflächen“ durch die Ortsgemeinde Straßenhaus wird nach Fertigstellung der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt. Der Umfang der Flächen wird zu gegebener Zeit vom LBM geprüft.
Die Kreisverwaltung hat wegen der Absicht das Schwerlastverkehrverbot ab Rengsdorf in Richtung A3 aufzuheben, und der diesbezüglich zu erwartenden Gegenwehr der betroffenen Ortsgemeinden, eine Verkehrszählung und Schalltechnische Untersuchung in der Zeit vom 07.03.2016, 00:00 Uhr, bis einschließlich 13.03.2016, 23:59 Uhr, vornehmen lassen.
Aus den Ergebnissen über die sieben Tage wurde ein Querschnitt gebildet.
Dieser ergab eine Durchschnittsanzahl der Fahrzeuge von 17.169 Kfz in 24 Stunden inklusive Wochenende, davon 1.126
Schwerlastfahrzeuge, je Tag. Exemplarisch wurden die Ergebnisse der Messungen für Dienstag, 08.03.2016, übermittelt.
Dabei handelt es sich nicht um den Tag mit dem höchsten Verkehrsaufkommen, wie dem Gutachten zu entnehmen ist.
- Insgesamt wurden am 08.03.2016 am Messpunkt B256 Ortsausfahrt Straßenhaus Ri. Oberhonnefeld in 24 Stunden 19.475 Fahrzeuge registriert.
- In der Hauptverkehrszeit zwischen 06:00-20:00 Uhr wurden 16.935 KFZ gezählt, davon 2.199 LKW (einschließlich Lieferwagen) unter 3,5 t und 819 über 3,5 t.
- An der zweiten Messstelle, am Knotenpunkt B256/ Niederhonnefelder Straße wurden 20.484 KFZ registriert.
- In der Hauptverkehrszeit zwischen 06:00-20:00 Uhr wurden 17.813 KFZ gezählt, davon 2.261 LKW (einschließlich Lieferwagen) unter 3,5 t und 863 über 3,5 t.
Die Schalltechnische Untersuchung ist dem Gutachten vorangestellt und ergibt Überschreitungen der Richtwerte.
Es soll nach Auskunft der Kreisverwaltung geprüft werden, an welchen Häusern noch Schallschutzmaßnahmen möglich sind und
durchgeführt werden können.
Danach soll das Durchfahrverbot für den Schwerlastverkehr aufgehoben werden.
Hierfür wurde ein Zeitraum von ca. 6 Monaten ab Vorstellung des Gutachtens (18.05.2016) demnach November 2016 genannt.
Download der Messergebnisse
Die Messergebnisse können hier im PDF-Format heruntergeladen werden:
Teil1: Verkehrsaufkommen
(ca. 3,5 MByte)
PDF-Download
Teil2: Schalltechn. Messung
(ca. 7,5 MByte)
PDF DownloadAuf dieser Seite kann das im Titel angebene Ergebnis der Voruntersuchung zur Tunnelstudie im PDF-Format herunter geladen werden.
Ansehen/DownloadAm 8. Januar 2013 hat sich der Gemeinderat Straßenhaus für die veränderte Variante A2 der Ursprungstrasse entschieden, die eine weitere Entfernung von den Anwesen in der Birkenstraße vorsieht und aufgrund der vorgelegten Lärmschutzgutachten die geringste Beeinträchtigung der angrenzenden Ortsteile Niederhonnefeld und Ellingen vorsieht.
Die Lärmschutzgutachten sowie die Planungsunterlagen können bei der Ortsgemeinde Straßenhaus auf Anfrage eingesehen
werden.
Im Hinblick auf die nun geplante Anbindung an der K99 hat der Gemeinderat die LBM aufgefordert, eine Alternativlösung zu
schaffen, bzw. die alte Planung mit Anbindung in einem Kreisel aufrecht zu erhalten.
Diese, vom Landesbetrieb für Mobilität und Verkehr geprüfte Variante, ebnet den Weg für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden am Planfeststellungsverfahren – eine Voraussetzung dafür, dass das Vorhaben bei der Neuauflage des Bundesverkehrswegeplans 2015 weiterhin mit einem vordringlichen Bedarf eingestuft wird.
Planungsstand downloadAktualisierung der Untersuchung aus 03/2004 Stand 08/2011
Im Auftrag des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz wurde für die B256 im unmittelbaren Umfeld von Straßenhaus eine Verkehrsuntersuchung erarbeitet (Verkehrsuntersuchung B256 Straßenhaus/Willroth; Stand 03/2004; V-KON KG, Trier).
In dieser Untersuchung sind die Auswirkungen einer Ortsumgehung von Straßenhaus abgeleitet worden. In Absprache mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wurde daher die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2004 aktualisiert und damit eine gesicherte und belastbare Datengrundlage für die weiteren fachtechnischen Planungsleistungen geschaffen.
Dem Gutachten sind die Aufgabenstellung, die verkehrliche Ist-Situation, die Verkehrsprognose und eine Zusammenfassung der Ergebnisse zu entnehmen.
Die Verkehrsuntersuchung kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
PDF ansehen/herunterladen1996 fasste der Gemeinderat Straßenhaus den Beschluss für eine nordwestlich von Straßenhaus verlaufende Trassenführung mit einer Abzweigung von der B 256 auf der Höhe des (ehemaligen) Parkplatzes auf der Sohl, um die Niederhonnefelder Straße ( K 103) in der 90-Gradkurve vor Niederhonnefeld zu queren.
Der weitere Verlauf der Trasse führt dicht an der Bebauung im unteren Teil der Birkenstraße vorbei, um über das Höllsbachtal wieder die B 256 gegenüber dem Gewerbegebiet Oberraden zu erreichen.
Nach weiteren Verzögerungen, insbesondere durch die Planung und den Beginn der Ortumgehung Rengsdorf, wurde dem im Jahre 2009 gegründeten Arbeitskreis „Ortsumgehung B256", bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates und der Interessengemeinschaft gegen die OU Straßenhaus, im Januar 2010 die neuen Pläne für die Ortsumgehung Straßenhaus vorgelegt.
Plan ansehen/herunterladenNach intensiver Bearbeitung wurde die Ursprungstrasse Variante A1 (blau) abgelehnt und drei weitere Varianten vorgeschlagen, wobei die Variante B4 (pink), aufgrund der Lage und der Beeinträchtigung naturschutzrechtlicher Belange nicht weiter geprüft wurde, so dass die Varianten A2 (schwarz) und die Variante B4 (grün) zur weiteren Prüfung standen.
Die Ortsumgehung Straßenhaus - Überlegungen und Planungen ab 1979
Bereits im November 1979 erörterte der Gemeinderat Straßenhaus erstmals den Bau einer Umgehungsstraße für den Ort Straßenhaus.
Es wurden zunächst drei Varianten vorgestellt:- Eine nordwestlich von Straßenhaus (bei Niederhonnefeld) verlaufende Trasse
- Eine südöstliche Trasse über das Jahrsbachtal
- Eine Untertunnelung der B 256 .
Man vereinbarte zunächst, sollte das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich zunehmen, erst einmal auf eine Ortsumgehung zu verzichten. Nach den Prognosen des Straßenneubauamtes wurde jedoch durch das in den 1980er Jahren zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen eine Umgehung notwendig.
Im Januar 1983 wurde dann wieder über mögliche Trassenführungen hinsichtlich einer Umgehung der Ortslage Straßenhaus beraten. Wegen der wesentlichen Verschlechterung der Finanzsituation des Bundes wurde die angestrebte Umgehungsmaßnahme zunächst zurück gestellt.